DmbA ist ein Begriff aus dem Qualitätsmanagement und die Abkürzung für „Dokumente mit besonderer Archivierung“.
Die Dokumente (z.B. Lastenhefte, Konstruktionsunterlagen, Prüfprotokolle) sind über einen Zeitraum von mind. 15 Jahren aufzubewahren und müssen jederzeit und lückenlos nachvollziehbar und verfügbar sein. Diese Dokumente sind wichtig im Falle der Produkthaftung.
Vorlage: Mit der Vorlage Aufbewahrungsfristen Dokumente erhalten Sie alle Informationen über relevante Aufbewahrungsfristen und -pflichten für Dokumente und Aufzeichnungen im Unternehmen.
E-Book: In dem E-Book Dokumente zur Nachweisführung – so erfüllen Sie die Anforderungen an deren Erstellung und Archivierung finden Sie alle wichtige Aspekte zu Nachweisdokumenten.
Standartnorm- und Regelwerk von DmbA: VDA 1
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